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Unzulässige Preiserhöhungen: vzbv verklagt Vodafone

vzbv, Pressemitteilung vom 14.11.2023

vzbv nutzt erstmals die neu eingeführte Sammelklage

  • Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus vzbv-Sicht ohne Grundlage.
  • Bereits im Mai meldeten sich mehr als zehntausend Verbraucher:innen auf vzbv-Aufruf zu Vodafone.
  • Betroffene können sich der Sammelklage in Kürze anschließen.

Vodafone hat für Festnetz- und Internet-Kund:innen während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Das Unternehmen hob die Basispreise bei Internet und Telefon-Anschlüssen in diesem Jahr um fünf Euro monatlich an. Millionen Kund:innen sind betroffen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

„Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam. Mit der Sammelklage setzen wir uns dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kund:innen Geld direkt wiederbekommen können. Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld. Die Sammelklage macht es Verbraucher:innen leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Bei der Vodafone-Sammelklage mitmachen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dadurch können ihre Ansprüche nicht verjähren. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das ist voraussichtlich in einigen Wochen der Fall.

Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/vodafone für den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Der Klage anschließen können sich Vodafone-Kund:innen, die Internet und/oder Telefon „aus der Wand“ bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen.

Bereits im Mai hatte der vzbv begonnen, eine Klage gegen Vodafone zu prüfen und dafür Betroffene gesucht. Daraufhin meldeten sich binnen weniger Wochen mehr als 10.000 Menschen.

Die neue Sammelklage

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=111989

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