BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S-7200 / 19 / 10001 :028 vom 11.06.2024
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (Zahlenden) und einem nicht steuerbaren „echten“ Zuschuss bezüglich der Bedeutung des mit der Zahlung verbundenen Zweckes Folgendes:
I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. Mai 2024 – III C 3 – S 7160-h/22/10001 :016 (2024/0444870), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wird in Abschnitt 10.2 geändert.
(…)
II. Anwendungsregelung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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