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Liste mit Funktionsbezeichnungen für „Politisch exponierte Personen“ nach der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (PEP-Liste)

WPK, Mitteilung vom 27.11.2023

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 10. November 2023 eine Liste mit Funktionsbezeichnungen für „Politisch exponierte Personen“ der jeweiligen Mitgliedstaaten (PEP-Liste) veröffentlicht. Hat der Vertragspartner oder ein wirtschaftlich Berechtigter des Vertragspartners eine der in der PEP-Liste genannten Funktionsbezeichnungen inne, sind die verstärkten Sorgfaltspflichten des § 15 Abs. 4 GwG zu erfüllen (vgl. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 GwG).

Die Liste steht auch im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung.

Quelle: WPK

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=112946

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