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Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut tritt in Kraft

FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 26.10.2023

Betroffene werden schnell und unbürokratisch unterstützt.

„Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen“

Finanzministerin Monika Heinold

Nach der Jahrhundertsturmflut am vergangenen Wochenende in Schleswig-Holstein verkündete Finanzministerin Monika Heinold heute (26. Oktober), dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sog. Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut vom vergangenen Wochenende zugestimmt hat.

Finanzministerin Monika Heinold betonte:

„Die Sturmflut hat an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht, die viele Menschen jetzt vor finanzielle Herausforderungen stellen. Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen.“

Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen.

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=110787

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