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EU-Kartellvorschriften: Kommission übermittelt Microsoft Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen möglicherweise missbräuchlicher Kopplungspraktiken bei Teams

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.06.2024

Die Europäische Kommission hat Microsoft von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen könnte. Konkret beanstandet die Kommission die Kopplung des Kommunikations- und Kooperationsprogramm „Teams“ an seine weitgenutzten Produktivitätsanwendungen, die in seinen Programmpaketen Office 365 und Microsoft 365 enthalten sind.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Wir befürchten, dass Microsoft seinem eigenen Kommunikationsprogramm Teams durch die Kopplung an seine populären Unternehmenssoftware-Pakete einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen könnte. Die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs um Fernkommunikations- und Kooperationsinstrumente ist von entscheidender Bedeutung, da dadurch auch Innovationen auf diesen Märkten gefördert werden. Sollte sich das Verhalten von Microsoft bestätigen, wäre es nach unseren Wettbewerbsregeln rechtswidrig. Microsoft hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

Ein paketzentriertes Geschäftsmodell

Das in den USA ansässige, weltweit tätige Technologieunternehmen Microsoft bietet Produktivitäts- und Verwaltungssoftware, Cloud Computing und Personal Computing an. Teams ist ein cloudgestütztes Kommunikations- und Kooperationsprogramm. Es vereint Funktionen wie Nachrichtenübermittlung, Anrufe, Videokonferenzen und gemeinsame Dateibearbeitung und kombiniert Arbeitsplatz-Programme sowie andere Anwendungen von Microsoft und Dritten.

Anbieter von Business-Anwendungssoftware, einschließlich Microsoft, betrachten den Software-Vertrieb zunehmend als Dienstleistung („Software as a service“ (SaaS)), da die betreffende Software auf Cloud-Infrastrukturen des Anbieters gehostet wird. Die Abwicklung über zentrale Wirtsrechner („Cloud“) ermöglicht es neuen Marktteilnehmern grundsätzlich, SaaS-Lösungen anzubieten, und Kunden können verschiedene Software unterschiedlicher Anbieter nutzen. Microsoft praktiziert jedoch ein paketzentriertes Geschäftsmodell, bei dem mehrere Arten von Software in einem einzigen Angebot kombiniert werden. Microsoft hat Teams seit seiner Indienststellung in seine erfolgreichen cloudgestützten Plattformen für Geschäftskunden, Office 365 und Microsoft 365, eingebunden.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommission ist zu der vorläufigen Feststellung gelangt, dass Microsoft auf dem Markt für SaaS-Produktivanwendungen für gewerbliche Nutzer weltweit eine beherrschende Stellung innehat.

Die Kommission befürchtet, dass Microsoft spätestens seit April 2019 Teams mit seinen wichtigsten SaaS-Produktivanwendungen koppelt, wodurch es den Wettbewerb auf dem Markt für Kommunikations- und Kooperationssoftware einschränkt und seine Marktposition bei Produktivitätssoftware und sein paketzentriertes Modell gegenüber konkurrierenden Anbietern individueller Software abschottet.

Insbesondere befürchtet die Kommission, dass Microsoft Teams möglicherweise einen Vertriebsvorteil verschafft hat, indem es den Kunden nicht die Möglichkeit bietet, selber zu entscheiden, ob sie bei einem Abonnement von Microsofts SaaS-Produktivitätsanwendungen Zugang zu Teams erhalten wollen oder nicht. Dieser Vorteil könnte durch die Einschränkungen der Interoperabilität zwischen mit Teams konkurrierenden Programmen und den Softwarepaketen von Microsoft noch verschärft worden sein. Das Verhalten könnte die Konkurrenten von Teams zum Nachteil der Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum daran gehindert haben, in Wettbewerb zu Teams zu treten und damit auch den Innovationswettbewerb voranzutreiben.

Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

In Reaktion auf die Verfahrenseinleitung durch die Kommission im Juli 2023 hat Microsoft Änderungen an seinen Vertriebspraktiken in Bezug auf Teams vorgenommen. So wurden auch Programmpakete ohne Teams angeboten. Bislang hat die Kommission jedoch nicht den Eindruck, dass diese Änderungen ausreichen, um ihre Bedenken auszuräumen; vielmehr hält sie weitere Verhaltensänderungen für erforderlich, um den Wettbewerb wiederherzustellen.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Quelle: EU-Kommission

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=126928

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