Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Durch das JStG 2022 wurde die optionale Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert. Das BMF hat diesbezüglich zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen und den UStAE angepasst (Az. III C 2 – S-7300 / 22 / 10001 :001).
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal
Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der BFH (Az. II B 78/23) mit seiner Entscheidung vom 12.06.2024 die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuer getroffen. Somit bleiben verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den BFH-Beschluss.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen – Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks
Das BMF hat die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (Zahlenden) und einem nicht steuerbaren „echten“ Zuschuss bezüglich der Bedeutung des mit der Zahlung verbundenen Zweckes neu geregelt (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10001 :028).
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
Das Bundeskabinett hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen gegen Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, rechtsmissbräuchlich einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (20/10942, 20/11307) beschlossen. Der Bundestag will am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.
Rheinland-Pfalz: Erleichterungen beim Wiederaufbau weiterhin gültig
Der Ministerrat hat am 11.06.2024 den Entwurf einer Rechtsverordnung beschlossen, die Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches zur Katastrophenbewältigung weiterhin ermöglicht. Durch den neuen § 246 c Baugesetzbuch wurde die Landesregierung im vergangenen Jahr ermächtigt, Wiederaufbaugebiete zu bestimmen. In diesen Gebieten können dann zur Katastrophenbewältigung mehrere Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuchs zugelassen werden. Diese Bestimmungen müssen befristet werden, wurden nun durch das Kabinett jedoch weiter verlängert.
Mannheim: Bebauungsplan zum Verbot gewerbsmäßiger Grillnutzung unwirksam
Der VGH Baden-Württemberg hat auf Antrag der Betreiberin eines Grillrestaurants den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim – Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim für unwirksam erklärt (Az. 3 S 189/22).
Inflationsrate im Mai 2024 bei +2,4 %
Die Inflationsrate in Deutschland lag im Mai 2024 bei +2,4 %. Im April und März 2024 hatte die Veränderungsrate noch jeweils +2,2 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Mai 2024 gegenüber dem Vormonat April 2024 um 0,1 %.
EU-Kommission erläutert Unterstützung für Landwirte bei außergewöhnlichen Wetterereignissen
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die Anwendung des Konzepts der höheren Gewalt und außergewöhnlicher Umstände im Agrarsektor der EU bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen erläutert wird. Durch die Erläuterung der rechtlichen Auslegung dieser Begriffe will die Kommission den betroffenen Landwirten Sicherheit in Bezug auf ihre Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen sicherstellen.
Anstieg der Kurzarbeit in der Industrie gestoppt
Auf die winterliche Konjunkturflaute haben die deutschen Industriefirmen mit deutlich mehr Kurzarbeit reagiert. In den kommenden Monaten dürfte sie lt. ifo Institut zwar erhöht bleiben, sich aber nicht weiter verschärfen. So antworteten im zweiten Vierteljahr 18,8 % der Industriefirmen, sie planten Kurzarbeit in den kommenden drei Monaten.