Inflationsrate im August 2024 bei +1,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – lag im August 2024 bei +1,9 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im August 2024 gegenüber dem Vormonat Juli 2024 um 0,1 %.

NUI-Regionenranking: Leverkusen löst Landkreis München an der Spitze ab

Die kreisfreie Stadt Leverkusen hat nach 5 Jahren den Landkreis München an der Spitze des NUI-Regionenrankings abgelöst. Auf den weiteren Plätzen folgen die kreisfreien Städte Baden-Baden, Rosenheim und Offenbach am Main sowie der Landkreis Starnberg. Im Rahmen des Neue Unternehmerische Initiative (NUI)-Regionenrankings ermittelt das IfM Bonn jährlich, wie viele haupt- und nebenerwerbliche Gründungen sowie Übernahmen und Zuzüge von Gewerbebetrieben in einer Region pro 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter neu angemeldet wurden.

Mit Vernetzung gegen Finanzkriminalität: Bayerns Minister Füracker besucht das LBF NRW

Die Gründung eines bundesweit bislang einzigartigen Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) stößt über Nordrhein-Westfalens Grenzen hinweg auf großes Interesse. Im neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat sich Bayerns Finanzminister Füracker gemeinsam mit Amtskollege Dr. Optendrenk informiert, wie Nordrhein-Westfalen seine Steuerfahndung umbaut.

Mithaftung nicht angeschnallter Mitfahrer für Verletzungen von Fahrzeuginsassen

Das OLG Köln entschied, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle. (Az. 3 U 81/23).

Unfall in der Duplex-Garage

Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage abgewiesen (Az. 223 C 19925/23).

Klage in Impfschadensprozess abgewiesen

Das LG Offenburg hat die Klage eines 35-Jährigen wegen behaupteter Impfschäden abgewiesen. Eine Haftung des Impfherstellers setze voraus, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen aufweise, die über ein vertretbares Maß hinausgehen (Az. 2 O 133/23).