Einrichtungsbezogener Impfnachweis – unbezahlte Freistellung – Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

Betreiber von Pflegeeinrichtungen i. S. d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a. F.) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 192/23).

Geldwäschepaket: 6. Geldwäsche-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende 6. Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis 10.07.2027 in nationales Recht umsetzen.

Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (BT-Drucks. 20/11852) vorgelegt. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes diene der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben des Artikel 11 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).

BEG IV: Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag

Die Bundesregierung hat am 19.06.2024 eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vorgeschlagen, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.

Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt

Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. So entschied das LSG Hessen (Az. 1 BA 22/23).