BFH: Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

Der BFH hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro (sog. Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind (Az. VI R 21/21).

Nutzungsentgelt für Überlassung eines Hengstes nicht wegen „Hengstigkeit“ reduziert

Wird ein Hengst vertraglich für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung der eigenen Zuchtpferde überlassen und das Risiko krankheitsbedingten Ausfalls dem Nutzer übertragen, kann das Nutzungsentgelt grundsätzlich nicht wegen Krankheit gemindert werden. Eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 29 U 197/20).

Schaden am Mietauto – wer zahlt?

Wird ein Mietauto beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das LG Lübeck verneinte in einem aktuellen Fall eine Ersatzpflicht des Mieters (Az. 6 O 82/23).

Erzeugerpreise im Mai 2024: -2,2 % gegenüber Mai 2023

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Mai 2024 um 2,2 % niedriger als im Mai 2023. Im April 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -3,3 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, blieben die Erzeugerpreise im Mai 2024 gegenüber dem Vormonat April 2024 unverändert (0,0 %).

Weniger Einkommensteuerpflichtige im Corona-Jahr 2020

Im Jahr 2020 erzielten die 42,7 Millionen in Deutschland erfassten Steuerpflichtigen Einkünfte in Höhe von 1,9 Billionen Euro. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank die Zahl der Steuerpflichtigen im ersten Jahr der Corona-Pandemie damit erstmals seit über zehn Jahren – und zwar um 100.000 (-0,2 %) gegenüber dem Jahr 2019.

Bürokratie abbauen – Wirtschaft entlasten

Die Bundesregierung will bürokratischen Aufwand verringern und mehr unternehmerischen Freiraum schaffen. Dafür hatte das Kabinett bereits den Entwurf für ein Entlastungsgesetz verabschiedet. Jetzt sollen zusätzliche Maßnahmen weitere Entlastungen schaffen, u. a. kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, Zentrale Datenbank für die Steuerberatung und Digitaler Arbeitsvertrag schaffen, u. a. kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, Zentrale Datenbank für die Steuerberatung und Digitaler Arbeitsvertrag.

Urlaubsanspruch bei Freistellung im Zusammenhang mit der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG a. F.) die in § 20a Abs. 1 IfSG a. F. aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dem Arbeitnehmer steht nur ein anteilig kürzerer Urlaubsanspruch zu. So das BAG (Az. 5 AZR 167/23).