Steuerliche Entlastungen beschlossen: Mehr Netto vom Brutto

Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.

Entwurf des Gesetzes zur Steuerfortentwicklung beschlossen

Das Bundeskabinett hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt. Das Bundeskabinett hat dazu Entwürfe eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Das BMF gibt einen Überblick.

Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab Januar 2025 noch besser unterstützt. Das sieht die Reform des Aufstiegs-BAföG vor, die das Kabinett am 24.07.2024 beschlossen hat.

IMK-Check zeigt schwache Entwicklung bei wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit: Trotz Fortschritten nur 2 von 15 Zielen erreicht

Die Hans-Böckler-Stiftung hat im Juli 2024 einen neuen IMK-Nachhaltigkeits-Check veröffentlicht. Lediglich bei einem von 15 Indikatoren – der Entwicklung der Beschäftigung – gaben die Forschenden im Durchschnitt der fünf untersuchten Jahre uneingeschränkt grünes Licht. Bei einem zweiten – der Senkung der Treibhausgasemissionen – mit Abstrichen.

Konsumklima im Aufwind – nur ein kurzzeitiges Aufflackern?

Die Verbraucherstimmung in Deutschland hat sich im Juli spürbar verbessert. Die Einkommenserwartungen legen deutlich zu und sowohl die Konjunkturerwartung wie auch die Anschaffungsneigung steigen moderat an. Die Sparneigung hingegen zeigt sich nahezu unverändert. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen kann sich das Konsumklima lt. GfK aktuell deutlich erholen.

Microsoft haftet für einwilligungsfreie Cookie-Speicherung über Webseiten Dritter

Willigen Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern ein, die Cookies verwenden, haftet die hier beklagte Microsoft-Tochter für die mit ihrer Unternehmenssoftware begangene Rechtsverletzung. Es entlastet sie nicht, dass nach ihren AGB die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Das OLG Frankfurt hat Microsoft verpflichtet, es zu unterlassen, ohne Einwilligung Cookies auf Endeinrichtungen der Klägerin einzusetzen (Az. 6 U 192/23).