Fachkräftemangel: IHKs fördern Teilqualifikationen

In vielen Betrieben fehlen Fachkräfte, gleichzeitig tun sich Erwachsene ohne anerkannten Abschluss auf dem Arbeitsmarkt schwer. Hier setzt das Instrument der Teilqualifikation an, mit dem An- und Ungelernte schrittweise dokumentierte berufliche Kenntnisse erwerben können – bis hin zum Berufsabschluss. Die IHKs stellen bundesweit Standards und Qualität sicher.

Vorfahrtsverstoß durch Fahrradfahrer

Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das LG Lübeck verneinte kürzlich Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers (Az. 6 O 8/22).

Anfrage zur Umsatzsteuer für öffentliche Körperschaften

Eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Zwischenbilanz zur 10-jährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG“ im Zusammenhang mit dem geplanten Jahressteuergesetz 2024 (Steuerfortentwicklungsgesetz) hat die CDU/CSU-Fraktion gestellt (BT-Drucks. 20/12279).

EU/Singapur: wegweisendes digitales Handelsabkommen

Die EU und Singapur haben am 25.07.2024 die Verhandlungen über ein Abkommen über den digitalen Handel abgeschlossen. Es ist das erste EU-Abkommen seiner Art und spiegelt das Bestreben der EU wider, bei den Regeln für den digitalen Handel und grenzüber­schrei­tenden Datenverkehr weltweit Maßstäbe zu setzen.

Startup-Politik: Weniger als die Hälfte ist geschafft

Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen, um Startups in Deutschland zu fördern, bislang aber lt. Bitkom weniger als die Hälfte ihres Programms geschafft. So sind von 58 Maßnahmen aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie, die auf Startups ausgerichtet sind oder von denen das Startup-Ökosystem besonders profitiert, erst 22 umgesetzt.

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission verklagt Deutschland wegen Regeln zu Familienleistungen für mobile EU-Arbeitnehmer in Bayern

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil es die Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Höhe von Familienleistungen nicht gewahrt hat. Diese Verletzung der Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.