Klare und eindeutige Dateinamen: Übers beA versendete Schriftsätze müssen eindeutig benannt sein

Der BGH erneut hat die Anforderungen aufgelistet, die bei der Versendung eines Schriftsatzes per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) durch Mitarbeitende und deren abschließender anwaltlicher Kontrolle einzuhalten sind. Besonders wichtig: Ein klarer und eindeutiger Dateiname für Schriftsätze, der Verwechselungen ausschließt (Az. VIa ZB 24/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Sturz auf Hoteltreppe: Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht?

Verstößt der Betreiber eines Hotels gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn die Treppe zu den Gästezimmern nur einen Handlauf besitzt und die einzelnen Treppenstufen mit Teppichflicken belegt sind? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 3 O 294/22).

Rückführung Darlehen: Pauschalierter Institutsaufwand ist unzulässig

Die von der beklagten Bank verwendete Software integrierte bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucherimmobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen pauschalierten sog. Institutsaufwand in Höhe von 300 Euro. Dies ist unzulässig, sofern dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder vollständig entfallenden Schadens möglich ist, entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 214/22).

Wachstumschancengesetz im Parlament beraten

Der Bundestag hat am 13.10.2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (BT-Drs. 20/8628) beraten.