Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG für Laborleistungen
Das BMF ändert aufgrund der BFH-Urteile V R 25/16 vom 24. August 2017 und XI R 23/19 vom 18. Dezember 2019 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (Az. III C 3 – S-7170 / 20 / 10002 :001).
Reisekosten bei Aufsuchen einer Bildungseinrichtung „außerhalb eines Dienstverhältnisses“
Das FG Niedersachsen hat zur Frage Stellung genommen, wann eine Bildungseinrichtung „außerhalb eines Dienstverhältnisses“ im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG aufgesucht wird (Az. 4 K 20/23).
IAASB: 2022 Handbook veröffentlicht
Das International Auditing and Assurance Standards Board hat das 2022 Handbook of International Quality Management, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Gesetz passt Verhältnismäßigkeitsrichtlinie an EU-Recht an
Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die BRAO, die Patentanwaltsordnung (PAO), das StBerG, die WPO, die GewO und die HwO um eine Anlage ergänzt werden (BT-Drs. 20/8679).
Kleine und mittlere Unternehmen trotzen auch der nächsten Krise
Erneut wurde im zurückliegenden Jahr die Resilienz der mittelständischen Unternehmen auf die Probe gestellt. Das KfW-Mittelstandspanel 2023 gibt ein umfassendes Lagebild zur gegenwärtigen Situation im Herbst 2023 und zur Entwicklung der Unternehmen im abgelaufenen Jahr.
Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 wird über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum 31. Dezember 2024 verlängert (Az. IV C 2 – S-1900 / 22 / 10045 :001).
Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem BMF und ersetzen die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. November 2022 (Az. FM3 – G-1425-4 / 4).
Unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen erklären zwei Drittel des Lohngefälles zwischen Ost und West
Zwei Drittel der Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland lassen sich durch Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur erklären. Das berichtet das ifo Institut, Niederlassung Dresden.
Was der Mittelstand jetzt braucht
Die Forschungsergebnisse des IfM Bonn zeigen Stellschrauben für die Entlastung der mittelständischen Unternehmen auf.
Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des Anschlussbeitrags ist auch bei einer Umstellung auf Benutzungsgebühren zu berücksichtigen
Wechselt ein Einrichtungsträger zur Deckung des Herstellungsaufwands von einer Beitragsfinanzierung auf eine reine Gebührenfinanzierung mit unterschiedlichen Gebühren für Beitragszahler und -nichtzahler, darf ein Herstellungsaufwand, für den hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten ist, aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht über Benutzungsgebühren gedeckt werden. So entschied das BVerwG (Az. 9 CN 3.22).