Mithaftung nach Unfall beim Kolonnenspringen

Überholen darf nur, wer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen kann. Wenn es beim Kolonnenspringen zum Unfall kommt, zahlen in der Regel beide Unfallbeteiligte. So das LG Lübeck (Az. 9 O 27/21).

Go West? Große Marktchancen im transatlantischen Handel

Vom EU-US-Gipfel am 20.10.2023 erhofft sich die deutsche Wirtschaft wichtige Weichenstellungen für eine Stärkung der transatlantischen Handels- und Investitionsbeziehungen. Denn bei allen Geschäftschancen in den USA gibt es lt. DIHK viele Handelshemmnisse, und neue Konflikte drohen.

Digitaler Euro: EZB startet Vorbereitungsphase

Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat am 18.10.2023 getroffen hat. Ein digitaler Euro würde, wenn er ausgegeben wird, eine Ergänzung zu Bargeld darstellen, das verfügbar und nutzbar bleiben muss.

Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten

Das BAG wollte vom EuGH wissen, ob eine nationale Regelung, nach der ein Teilzeitbeschäftigter (hier Pilot der Lufthansa CityLine) die gleiche Zahl Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter leisten muss, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten, eine Diskriminierung darstellt, die nach dem Unionsrecht verboten ist. Der EuGH bejahte dies (Rs. C-660/20).

Skyliners müssen Basketballprofi nicht freigeben

Der bei den Skyliners Frankfurt bis zum 30. Juni 2024 unter Vertrag stehende Basketballprofi Nolan Adekunle blieb in dem von ihm eingeleiteten Eilverfahren auch vor dem LAG Hessen ohne Erfolg. Sein Fördervertrag sei wirksam befristet worden und eine ordentliche Kündigung mangels entsprechender Vereinbarung daher ausgeschlossen (Az. 6 SaGa 882/23).

Tödlicher Unfall eines Landwirts beim Hacken eigenen Holzes in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert

Ein nebenberuflicher Land- und Forstwirt ist auch dann in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert, wenn er beim Hacken eigenen Holzes verunglückt, auch wenn er daneben eine – nicht versicherte – gewerbliche Brennholzaufbereitung betreibt, in der er zugekauftes fremdes Holz in gleicher Weise bearbeitet. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 1 U 954/23).