Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten

Der EuGH stellt fest, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert ist, eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten, und zwar grundsätzlich ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Der Verantwortliche kann ein solches Entgelt nur dann verlangen, wenn der Patient eine erste Kopie seiner Daten bereits unentgeltlich erhalten hat und erneut einen Antrag auf diese stellt (Rs. C-307/22).

Ohne Online-Angebot kommt praktisch kein Händler mehr aus

85 Prozent der deutschen Handelsunternehmen bieten ihre Produkte und Dienstleistungen sowohl online als auch stationär an. Damit setzt sich lt. Bitkom ein Trend fort: Vor der Pandemie 2019 waren es noch 66 Prozent, die hybrid verkauften, 2021 schon 77 Prozent.

BFH: Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Des Weiteren entschied der BFH, dass Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan zwischen den Spruchkörpern desselben Gerichts durch das Präsidium zu entscheiden sind (Az. X B 52/23 (AdV)).