EuGH zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet

Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter einer Kommunikationsplattform (hier: Google Ireland, Meta Platforms Ireland und TikTok), der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen, da dies gegen Unionsrecht verstößt. So der EuGH (Rs. C-376/22).

Strompreispaket für produzierende Unternehmen – Bundesregierung entlastet stromintensive Unternehmen

Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt. Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion werden von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe wird entlastet. Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden.

Fehlende Baugenehmigung: Begriff „Wohnung“ beinhaltet keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit

Allein die Bezeichnung des Kaufgegenstands als „Wohnung“ beinhaltet nicht die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers für die baurechtliche Unbedenklichkeit des Kaufgegenstands. Vereinbaren die Parteien einen Haftungsausschluss, kann damit nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer fehlenden Baugenehmigung begehrt werden. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 210/22).

Taubenkot auf Balkon kein Mietmangel

Da der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung von Balkonen mit Taubenkot zu verhindern, kann der Mieter in diesem Fall weder die Miete mindern, noch von dem Vermieter deren Reinigung verlangen. Dies entschied das AG Hanau (Az. 94 C 21/22).

Sorge um Inflation bremst nachhaltigen Konsum

73 Prozent der Konsumenten in Deutschland glauben, dass sie durch ihr eigenes Verhalten zum Klima- und Umweltschutz beitragen können – dennoch kaufen sie aktuell weniger nachhaltig ein. Der GfK Nachhaltigkeitsindex sinkt im Oktober auf den niedrigsten Wert seit seiner ersten Erhebung im Februar 2022 und liegt nun bei 92,7 Punkten.

BFH: Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob zu Lohnsteuerverbindlichkeiten führende Aufrechnungslagen Rechtshandlungen darstellen, die der Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegen und damit ein Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auslösen, selbst wenn die Lohnsteuer vorzeitig angemeldet worden ist und die Lohnsteuer wegen des früheren Zuflusses des Arbeitslohns entstand, obgleich der Monat und damit die zu erbringende Arbeitsleistung noch nicht erbracht worden war (Az. VII R 35/19).