Corona-Wirtschaftshilfen: Ergänzende Hinweise zur Einreichung der Schlussabrechnungen

Wie der DStV bereits berichtete, steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte innerhalb einer Nachfrist noch bis zum 31.01.2024 zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Mit Blick auf die genannten Fristen bittet das BMWK aktuell um Beachtung einiger ergänzender Hinweise.

Einigung zur Novellierung der eIDAS-Verordnung

Am 09.11.2023 haben sich Rat und EU-Parlament auf einen finalen Text zur Novellierung der eIDAS Verordnung geeinigt. Nun muss das Gesetz noch formell angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen.