Tariflöhne steigen 2023 nominal um durchschnittlich 5,6 Prozent – Kaufkraft kann annähernd gesichert werden
Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2023 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5,6 Prozent. Die Zuwachsrate ist damit mehr als doppelt so hoch wie 2022, als die Tariflöhne lediglich um 2,7 Prozent anstiegen. Dies ergibt sich aus der vorläufigen Jahresbilanz, die das Tarifarchiv des WSI der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.
Solaranlagen sollen in Kleingärten erlaubt werden
Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (20/9645) vorgelegt, um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Künftig soll das Aufstellen von Photovoltaikanlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Alarmierender Rückgang bei der Innovationsbereitschaft
Die aktuellen Herausforderungen erfordern neuartige Lösungen, doch die Unternehmen hierzulande planen 2023 weniger Investitionsaktivitäten als je zuvor in einem DIHK-Innovationsreport erfasst wurden. Zu den größten Hemmnissen zählen Bürokratie und Fachkräftemangel. Jetzt gilt es dringend, gegenzusteuern.
IAASB: Prüfungsstandard für weniger komplexe Unternehmen (ISA for LCE) veröffentlicht
Das IAASB hat einen eigenständigen Prüfungsstandard für die Prüfung weniger komplexer Unternehmen veröffentlicht (ISA for LCE). Dieser Prüfungsstandard bietet dieselbe Prüfungssicherheit wie eine Prüfung, die nach den International Standards on Auditing (ISAs) durchgeführt wird. Dazu informiert die WPK.
BFH zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei einem Land- und Forstwirt, der im Jahr 2021 seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG versteuert und durch das Überschreiten der in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG neu eingeführten Umsatzgrenze von 600.000 Euro seine Umsätze im Folgejahr 2022 der Regelbesteuerung unterwerfen muss, der Vorsteuerausschluss des § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG für im Jahr 2021 bezogene Eingangsleistungen, die erst in 2022 zu Ausgangsumsätzen führen, entgegensteht (Az. XI R 14/22).
EuGH zur Altersdiskriminierung bei Stellenangebot für Assistenten zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung im Alltag
Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein. So der EuGH (Rs. C-518/22).
EuGH zur SCHUFA: DSGVO steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen
Die DSGVO steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen. Während das „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO. So der EuGH (Rs. C-634/21, C-26/22 und C-64/22).
BFH: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten
Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist. Dies entschied der BFH (Az. X R 2/22).
BFH: Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs – Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
Der BFH hatte zu klären, unter welchen Voraussetzungen und bis wann der Widerruf einer Gestattung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten wegen Missbrauchs oder Gefährdung des Steueraufkommens gerechtfertigt ist (Az. XI R 5/21).
BFH zu § 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaffen wurden, ist der Anwendungsbereich des § 3 i. V. m. § 1 KapErhStG nicht eröffnet. So der BFH (Az. IX R 19/21).