Altersgrenze für Notar:innen nach Ansicht der BRAK gerechtfertigt

Das Amt von Notaren erlischt automatisch, wenn sie das 70. Lebensjahr vollenden. Gegen diese Altersgrenze wehrt sich ein betroffener Anwaltsnotar mit einer Verfassungsbeschwerde. Doch die Altersgrenze ist trotz Nachwuchsmangels nötig, erläutert die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren.

BFH zu Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids

Der BFH hatte zu klären, ob die AdV des Folgebescheids, auf Grund der AdV des maßgeblichen Feststellungsbescheids, zu Aussetzungszinsen führt, wenn dieser Feststellungsbescheid wegen fehlender Bedeutung für die Besteuerung letztendlich nicht umgesetzt, aber bereits bestandskräftig geworden ist (Az. II R 14/21).