Inkassorecht: BRAK fordert Neujustierung von Gebührenrecht und Inkassobefugnis

Seit 2021 gilt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das vor überhöhten Inkassokosten schützen soll. Nun wird evaluiert, was das Gesetz gebracht hat. Die BRAK äußert sich kritisch und fordert eine Neujustierung der gebührenrechtlichen Regelungen und eine Konkretisierung der Inkassobefugnis.

Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich

Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren. Hierauf weist die BRAK hin.

EU-Kommission schlägt bessere Aufstellung der Europäischen Betriebsräte zur Stärkung des länderübergreifenden sozialen Dialogs vor

Die EU-Kommission schlägt die Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte vor, um den sozialen Dialog in der EU zu verbessern. Europäische Betriebsräte (EBR) sind Gremien zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer/innen, die sicherstellen sollen, dass diese an Entscheidungen über länderübergreifende Angelegenheiten beteiligt werden. Sie betreffen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug – Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17)

In seinem Folgeurteil zum EuGH-Urteil vom 16.09.2020 hat der BFH mit Urteil vom 16.12.2020 abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unternehmerisch veranlassten Leistungsbezug zulässig ist, der unentgeltlich an einen Dritten weitergeliefert wird, sowie eine daraus resultierende unentgeltliche Wertabgabe nicht besteuert wird, wenn kein unversteuerter Endverbrauch droht. Das BMF teilt die darauf folgende Änderung des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7109 / 19 / 10004 :001).