Aufatmen in der deutschen Automobilindustrie

Das Geschäftsklima für die deutsche Autoindustrie hat sich lt. ifo Institut im Januar 2024 merklich verbessert. Der Wert stieg auf -6,3 Punkte, nach -15,8 Punkten im Dezember.

Nachbarrecht: Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke kann wegen „Treu und Glauben“ ausgeschlossen sein

Wer an der Grenze zu seinem Nachbargrundstück eine Hecke anlegt, muss dafür sorgen, dass die Pflanzen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Tut er das nicht, so kann der Nachbar den Rückschnitt der Hecke verlangen und im Notfall auch gerichtlich durchsetzen. Dieser Anspruch kann jedoch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn sich der Nachbar selbst regel- und damit treuwidrig verhält. Das hat das LG Frankenthal entschieden (Az. 2 S 85/23).

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG – Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S-3225 / 20 / 10001:005).

Eine steuerliche Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig

Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. So entschied das FG Hessen (Az. 8 K 816/20).

Importpreise im Dezember 2023: -8,5 % gegenüber Dezember 2022

Die Importpreise waren im Dezember 2023 um 8,5 % niedriger als im Dezember 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat im November 2023 bei -9,0 % und im Oktober 2023 bei -13,0 % gelegen.

Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen, wenn selbst die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Leistungserbringer benennen kann

Das LSG Bayern hat mit aktuellem Urteil das Recht eines Versicherten bestätigt, in einer Situation des Systemversagens der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen eines nicht zugelassenen – aber gleichwohl qualifizierten – Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall müsse die Krankenkasse dem Versicherten die Kosten erstatten, die er für die Konservierung seiner Keimzellen aufwenden musste (Az. L 5 KR 377/22).