Was gilt für Kunden ohne Internetzugang?

Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre AGB nur noch per Link auf ihrer Homepage oder per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Geht das? Und was gilt dann für die Kunden, die keinen Internetzugang haben? Dazu entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 19/23).

EU-Medizinprodukteverordnung schwächt EU-Gesundheits- und Innovationsstandorte

Nach zwei Jahren europäischer Medizinprodukteverordnung ziehen die Hersteller lt. DIHK eine ernüchternde Bilanz: Die Kosten steigen dramatisch, Zulassungen dauern bis zu dreimal so lang wie zuvor. Viele Produkte werden deshalb nur noch außerhalb der EU zugelassen. Forschung und Entwicklung drohen in Drittländer zu folgen.

Weiteres Vorabentscheidungsverfahren zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche

Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt (Az. 2 AZR 196/22 (A)).

Doppeltes Fahrverbot bei doppeltem Verkehrsverstoß

Das AG Frankfurt entschied, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn gegen den Betroffenen bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit vollstreckt wurde (Az. 971 OWi 916 Js 59363/23).

Keine schwimmende Bar auf der Havel

Die Nutzung eines Bootes als schwimmende Bar auf der Havel muss nach einer Eilentscheidung des VG Berlin umgehend beendet werden (Az. VG 10 L 419.23).

BFH zur Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein kann, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist (Az. I R 23/23).