Was ändert sich im September 2024?

Die Bundesregierung informiert über einige gesetzlichen Neuregelung im September 2024: Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt.

Freie Berufe: Zukunftssorgen und Fachkräftemangel nehmen zu

Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Freie Berufe schätzen das Geschäftsklima weniger optimistisch ein als im Vorjahr. Zukunftssorgen und Fachkräftemangel nahmen zu. Das ergab die Sommer-Konjunkturumfrage 2024 des Bundesverbands Freier Berufe, auf die die BRAK hinweist.

Gründungsinteresse sinkt auf historischen Tiefstand

Ein Rekordtief beim Gründungsinteresse und die bisher schlechteste Bewertung des Gründungsstandortes Deutschland durch Jungunternehmer: In ihrem aktuellen Report Unternehmensgründung kommt die DIHK zu ernüchternden Ergebnissen.

BFH: Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite – keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht – Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse – keine Adressierung von Umsatzsteuerbescheiden an den bgA

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Zuschüsse, die eine Gemeinde für die Errichtung einer Anlegebrücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, echte Zuschüsse sind oder ob es sich um Entgelt eines Dritten handelt (Az. XI R 13/21).

BFH: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ebenso wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG im Rahmen der Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, hinsichtlich des Zeitpunkts der Geltendmachung des Verlusts einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG und der darin enthaltenen Regelungslücke hinsichtlich eines entschädigungslosen Verlusts einer Beteiligung wie vorliegend ein Wahlrecht zur Geltendmachung des Verlusts zusteht (Az. X R 11/22).