Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen

Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers gearbeitet hat. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 859/23.KO).

Land Bremen: Citytax für Geschäftsreisende tritt bald in Kraft

Zum 01.04.2024 wird die Tourismusabgabe „Citytax“ im Land Bremen auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet, nachdem die Bremische Bürgerschaft die entsprechende Gesetzesnovelle in ihrer Februar-Sitzung beschlossen hatte. Darauf weist das Finanzressort des Landes Bremen hin.

Seeverkehr 2023: Güterumschlag 4,1 % geringer als im Vorjahr

Der Güterumschlag der deutschen Seehäfen ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,1 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden insgesamt 267,8 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen. Die schwierige geopolitische Lage und die schwache Dynamik des Welthandels im Jahr 2023 gingen somit nicht spurlos an den deutschen Seehäfen vorbei.

EuGH-Vorlage: Finanzgericht Köln hält höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung für europarechtswidrig

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Mit seinem Beschluss vom 30.11.2023 (Az. 7 K 217/21) hat der 7. Senat dem EuGH diese Frage zur Entscheidung vorgelegt (Rs. C-142/24).

Bessere Stimmung unter Selbstständigen

Die Stimmung unter den Selbstständigen in Deutschland hat sich verbessert. Der Geschäftsklimaindex stieg im Februar auf -14,6 Punkte, nach -22,6 im Januar. Das geht aus der aktuellen ifo-Befragung hervor.

Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Der BGH entschied, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschlussanfechtungsgrund ergibt, ist offengeblieben (Az. V ZR 80/23).