Änderung des Anwendungserlasses zu § 158 AO

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 ist § 158 AO neu gefasst worden. Das BMF veröffentlicht die Neufassung des AEAO dazu (Az. IV D 2 – S-0333 / 23 / 10001 :001).

Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler. Mit diesem BMF-Schreiben sollen die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen zusammengefasst werden (Az. IV D 2 – S-0316-a / 21 / 10006 :008).

Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten

Das BMF hat die Grundsätze festgelegt, nach denen Einzelwertberichtigungen (EWB) von Kundenforderungen bei Kreditinstituten steuerlich anzuerkennen sind (Az. IV C 6 – S-2171-b / 19 / 10001 :001).

Unternehmen wünschen sich mehr Vertrauen seitens der Regierung

Vier von zehn Unternehmerinnen und Unternehmern fühlen sich durch die aktuellen bürokratischen Vorgaben in ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung eingeschränkt. Rund ein Viertel von ihnen hält es für wichtig, dass die unternehmerische Expertise stärker in die Gesetzgebungsprozesse einfließt, damit die Vorgaben besser an die Unternehmensrealitäten angepasst werden. Dies ist das Ergebnis einer Befragung des IfM Bonn.

Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (BT-Drs. 20/10820).