Gericht darf sich keine medizinische Sachkunde anmaßen

Wenn ein Gericht zwei Befunde (hier: die eines Arztes und einer Psychologin) übergeht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet und dennoch die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen verneint, verletzt es das rechtliche Gehör. So entschied der BGH (Az. VI ZR 283/21). Darauf weist die BRAK hin.

Produktion im Februar 2024: +2,1 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 saison- und kalenderbereinigt um 2,1 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 0,5 % niedriger als in den drei Monaten zuvor.

Gründungszahlen in den Freien Berufen weiter im Aufwind

Im Jahr 2023 ist die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen lt. IfM Bonn gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % auf rund 94.670 gestiegen. Damit gingen im vergangenen Jahr erneut mehr Freiberufler den Weg in die Selbstständigkeit als ein Jahr zuvor. Zugleich lag die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen erstmals wieder über dem Vor-Pandemie-Niveau.

Exporte im Februar 2024: -2,0 % zum Januar 2024

Im Februar 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2024 um 2,0 % gesunken und die Importe um 3,2 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 um 4,4 % und die Importe um 8,7 %.

Importpreise im Februar 2024: -4,9 % gegenüber Februar 2023

Die Importpreise waren im Februar 2024 um 4,9 % niedriger als im Februar 2023.Im Januar 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -5,9 % gelegen, im Dezember 2023 bei -7,0 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sanken die Einfuhrpreise im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat Januar 2024 um 0,2 %.

BGH: Zweites Versäumnisurteil – Anwälte müssen ausreichend Zeit für Verhandlungen einplanen

Wer den Einspruchstermin nach einem ersten Versäumnisurteil verpasst, muss einen „erheblichen Grund“ darlegen, um einen Anspruch auf eine Terminsverlegung zu haben. Die Tatsache, dass ein Anwalt einen kranken Kollegen in zwei eher unwichtigen Angelegenheiten vertrat und dadurch seine eigene Verhandlung verpasste, reichte dem BGH nicht. Auch die Tatsache, dass der Anwalt für die Vertretungstermine weniger Zeit veranschlagt hatte, half als Begründung nicht (Az. VIII ZB 47/23). Darauf wies die BRAK hin.

KORREKTUR: Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2024: +0,2 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gestiegen. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge lagen die Auftragseingänge von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 2,0 % niedriger als in den drei Monaten zuvor.