BFH zur Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen

Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung? Hierzu hat der BFH Stellung genommen (Az. VI R 5/22).

BFH: Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel

Der BFH hatte zu klären, ob die Adressierung eines Verwaltungsakts unter Nennung der auf Grund eines Formwechsels nicht länger zutreffenden Rechtsform des Rechtsträgers unter der alten Firmierung einen besonders schwerwiegenden und unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler i. S. d. § 125 Abs. 1 AO darstellt (Az. II R 33/22).

BFH: Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

§ 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war. Dies entschied der BFH (Az. IX R 9/23 (IX R 38/15)).

Schmerzensgeld für Polizeikräfte

Werden Polizeikräfte im Dienst von anderen Personen verletzt, können sie selbst Schmerzensgeld vom Schädiger einfordern. Das LG Lübeck gab der Klage eines Polizisten statt und hielt ein Schmerzensgeld i. H. von 7.000 Euro für angemessen (Az. 3 O 277/21).

Europäische KMU-Politik – Zeit für Taten statt Worte

Trotz der Bemühungen der EU-Kommission sehen sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) statt der erwarteten Erleichterungen mit neuen Herausforderungen im Unternehmensalltag konfrontiert. Damit verliert Europa als Unternehmensstandort an Attraktivität. Die DIHK setzt sich für eine effizientere Wirtschaftspolitik ein.

Private Hochschulen: Unternehmen schätzen praxisnahe Ausbildung

Immer mehr Menschen studieren an privaten Hochschulen. Für die Unternehmen sind das gute Nachrichten, zeigt eine neue Studie des IW Köln. Denn wer an einer privaten Hochschule studiert, arbeitet sich schneller ein – das hilft auch beim Kampf gegen den Fachkräftemangel.