BFH, Beschluss XI B 38/22 vom 13.09.2023 (AdV)
Leitsatz
Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
Quelle: Bundesfinanzhof
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=115242