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BFH zu Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids

BFH, Urteil II R 14/21 vom 10.04.2024

Leitsatz

Wird ein Grundlagenbescheid angefochten und Aussetzung der Vollziehung gewährt, ist für die Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit im Sinne des § 237 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung ausschließlich auf das Ergebnis des gegen diesen Bescheid gerichteten Rechtsbehelfsverfahrens abzustellen.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=130465

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