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BFH: Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

BFH, Urteil IV R 18/21 vom 11.04.2024

Leitsatz

Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=129246

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