Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.07.2024
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12144) angenommen. Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der Rechtsausschuss diverse Änderungen vorgenommen, die unter anderem den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern betreffen. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv
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