Bundesrat, Pressemitteilung vom 14.06.2024
Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat wenige Stunden später in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 2024 gebilligt.
Die Länder beschlossen im Plenum, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen.
Des Weiteren stimmte der Bundesrat
- dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
- dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung und
- dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
zu.
Die Gesetze können somit nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
- Mitteilung der Bundesregierung „Zügigere Investitionen: Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene“
- Mitteilung der Bundesregierung „Onlinezugangsänderungsgesetz: „Ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat““
- Mitteilung der Bundesregierung „Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Mehr Spielraum für Länder und Kommunen“
Quelle: Bundesrat
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