BFH, Urteil IX R 20/23 vom 20.02.2024
Leitsatz
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.
Quelle: Bundesfinanzhof
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