BFH, Urteil VI R 26/21 vom 08.02.2024
Leitsatz
Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers.
Quelle: Bundesfinanzhof
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