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Konsultation zum Berichterstattungssystem über die Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 12.12.2023

Die Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 sieht vor, dass Betreiber und Eigentümer von Rechenzentren bis zum 15.05.2024 (und danach jährlich) über die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ihrer Rechenzentren (gemäß Anhang VII der Richtlinie) berichten müssen.

Die gemeldeten Informationen werden in einer EU-Datenbank über Rechenzentren gesammelt und in aggregierter Form öffentlich zugänglich gemacht. Die EU-Kommission soll bis 31.12.2023 einen ersten delegierten Rechtsakt zur Festlegung eines gemeinsamen Unionssystems für die Bewertung der Nachhaltigkeit der sich in ihrem Gebiet befindlichen Rechenzentren vorlegen.

In diesem gemeinsamen Unionssystem werden die Nachhaltigkeitsindikatoren für Rechenzentren definiert und die wesentlichen Leistungsindikatoren und die Methode zu ihrer Messung festgelegt. Nun hat die EU-Kommission eine bis zum 08.01.2024 andauernde Konsultation dazu eingeleitet.

Die EU-Kommission hat ebenfalls die angekündigten Studien veröffentlicht, die den Entwurf des delegierten Rechtsaktes flankieren sollen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=114568

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