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Kurzfristige Vermietung von Unterkünften: Neue EU-Regeln für mehr Transparenz

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 01.12.2023

Mit neuen EU-Vorschriften soll mehr Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU geschaffen und nachhaltigerer Tourismus gefördert werden.

Kurzfristige Vermietung von Unterkünften: wichtige Statistiken und Probleme

Der Markt für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat in den letzten Jahren ein rasantes Wachstum erlebt, das mit der Ausweitung von Online-Plattformen einhergeht. Und obwohl sich die Vielfalt der Beherbergungslösungen, etwa als Gästeunterkünfte vermietete Privatimmobilien, positiv auf den Tourismus auswirken können, hat ihr exponentielles Wachstum zu Problemen geführt.

Der Mangel an verfügbarem Wohnraum in beliebten Touristenzielen, die gestiegenen Mietpreise und die allgemeinen Auswirkungen auf die Lebensqualität in manchen Gebiete sind einige der negativen Auswirkungen für die örtliche Bevölkerung.

Über vier große Online-Plattformen (Airbnb, Booking, Expedia Group und Tripadvisor) wurden im Jahr 2022 in der EU insgesamt 547 Millionen Nächte gebucht, das heißt mehr als 1,5 Millionen Gäste pro Nacht übernachteten in Kurzzeitunterkünften.

Die höchsten Gästezahlen im Jahr 2022 verzeichnete Paris (13,5 Millionen Gäste), gefolgt von Barcelona und Lissabon mit jeweils über 8,5 Millionen Gästen und Rom mit über acht Millionen Gästen.

Als Reaktion auf die steigende Zahl von Kurzzeitunterkünften haben mehrere Städte und Regionen lokale Vorschriften eingeführt, um den Zugang zu Kurzzeitmietdiensten einzuschränken.

Herausforderungen im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften

Die Zunahme der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften stellt Europas Städte vor eine Reihe von Herausforderungen:

  • Bedarf an mehr Transparenz: Der Mangel an Transparenz bei kurzfristigen Vermietungsgeschäften macht es für die Behörden schwierig, diese Dienste effektiv zu überwachen und zu regulieren.
  • Regulatorische Herausforderungen: Behörden stehen aufgrund unzureichender Informationen vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass Kurzzeitmieten den örtlichen Vorschriften, Steuern und Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Bedenken hinsichtlich der Stadtentwicklung: Einige Städte haben Schwierigkeiten, mit dem schnellen Wachstum von Kurzzeitmieten zurechtzukommen, was zu Veränderungen in Wohngebieten führen kann und eine zusätzliche Belastung für öffentliche Dienstleistungen wie die Müllabfuhr darstellt.

Die Reaktion der EU auf die steigende Anzahl der Kurzzeitmieten

Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag vor, um für mehr Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zu sorgen und Behörden bei der Förderung eines nachhaltigen Tourismus zu unterstützen.

Parlament und Rat erzielten im November 2023 eine Einigung über den Vorschlag. Zu den Maßnahmen gehören:

  1. Registrierung von Gastgebern: Die Einigung sieht einen einfachen Online-Registrierungsprozess für Kurzzeitmietobjekte in EU-Mitgliedstaaten vor, in denen dies erforderlich ist. Nach Abschluss dieses Vorgangs erhalten Gastgeber eine Registrierungsnummer, mit der sie ihre Immobilie vermieten können. Dies erleichtert die Identifizierung von Gastgebern und die Überprüfung ihrer Angaben durch die Behörden.
  2. Mehr Sicherheit für Nutzer: Online-Plattformen werden verpflichtet, die Richtigkeit von Immobilienangaben zu überprüfen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Bei Bedarf können die Behörden Registrierungen stoppen, nicht konforme Einträge entfernen oder Bußgelder gegen Plattformen verhängen.
  3. Datenaustausch: Um Daten von Plattformen über Gastgeberaktivitäten zu erhalten, werden die Mitgliedstaaten einen einzigen digitalen Zugangspunkt einrichten, um lokalen Behörden dabei zu helfen, Mietaktivitäten zu verstehen und den Tourismus zu verbessern. Für Kleinst- und Kleinplattformen mit durchschnittlich bis zu 4.250 Einträgen wird jedoch ein einfacheres System für den Datenaustausch eingeführt.

Kim Van Sparrentak (Grüne/EFA, Niederlande), die die Gesetzgebungsakte im Parlament leitet, sagte:

„Früher haben Vermietungsplattformen keine Daten ausgetauscht, was die Durchsetzung städtischer Vorschriften erschwerte. Dieses neue Gesetz ändert das und gibt den Städten mehr Kontrolle.“

Nächste Schritte

Bevor das vorläufige Abkommen in Kraft tritt, muss es vom Rat und dem Parlament angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, es umzusetzen.

Der Binnenmarktausschuss des Parlaments wird im Januar 2024 über die vorläufige Einigung abstimmen.

© Europäische Union, 2023 – Quelle: Europäisches Parlament

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=113281

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