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BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung

BFH, Urteil V R 28/20 vom 11.05.2023

Leitsatz

Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.

Quelle: Bundesfinanzhof

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=107955

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