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BFH: Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe

BFH, Urteil XI R 14/21 vom 22.03.2023

Leitsatz

Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Quelle: BFH

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=107578

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