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Stellungnahme zum Entwurf des geänderten ISA 570 (Revised) zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

WPK, Mitteilung vom 04.08.2023

Die WPK hat mit Schreiben vom 4. April 2023 gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf des geänderten ISA 570 (Revised) Going Concern Stellung genommen.

Über die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 informierte die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 11. Mai 2023.

Grundsätzlich begrüßt die WPK in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagenen Änderungen, regt aber weitere Überlegungen hinsichtlich folgender Sachverhalte an:

  • Verschiebung des Beginns des Zeitraums für die Beurteilung der Unternehmensfortführung;
  • explizite Erklärung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk zum Nichtvorliegen wesentlicher Unsicherheiten;
  • Unzulässigkeit der Aufnahme von nicht anderweitig offengelegten Informationen in den Bestätigungsvermerk;
  • Beschränkung der Beschreibung, auf welche Weise der Abschlussprüfer die Beurteilung der Einschätzung der Unternehmensführung vorgenommen hat, auf die Prüfung von börsennotierten Unternehmen.

Quelle: WPK

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=106021

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